Private Vermieter:

Keine Angst vor Mietnomaden

Immer mehr private Vermieter werden Opfer von Mietnomaden, oft mit gewaltigen Kosten durch Mietausfälle, verwahrloste Wohnungen und Gerichtsverfahren bis hin zur Zwangsräumung. Mit der R+V-MietschutzPolice können sie sich jetzt absichern.

Die neue R+V-MietschutzPolice schützt Vermieter vor Vermögensschäden

Der Hauseigentümer Hubert D. hat es geschafft. Nach vielen Monaten Baulärm, Dreck und Staub ist sein Mehrfamilienhaus endlich komplett saniert. Auch die letzte Wohnung konnte er vor drei Monaten vermieten. Erstaunlich nur, dass er seinen jungen Mieter Frank T. schon länger nicht mehr angetroffen hat. Was er noch nicht weiß: Frank T. ist ein sogenannter Mietnomade, der seine Sachen längst gepackt hat und unbekannt verzogen ist. Die frisch renovierte Wohnung ist verdreckt, der Parkettboden zerkratzt und das Konto weist einen Mietrückstand von zwei Monatsmieten auf. Der Gesamtschaden für die Renovierung und den Mietausfall beläuft sich auf insgesamt 5.500 Euro.

 

Dies ist kein Einzelfall, wie die aktuelle Studie der Forschungsstelle für Immobilienrecht der Universität Bielefeld zeigt. Immer mehr private Vermieter werden Opfer von Mietbetrügern, die oft auch mit falschen Bonitätsnachweisen auftreten. Kommt es dann zu Mietrückständen, sprechen die Vermieter erst spät die Kündigung aus. Dadurch geht wertvolle Zeit verloren.

 

Wenn die Vermieter Pech haben, können Mietausfälle, verwahrloste Wohnungen und Gerichtsverfahren bis hin zur Zwangsräumung die Folge sein. 

 

R+V leistet bei Mietrückstand sofort

R+V bringt aktuell als einer der ersten Anbieter bundesweit mit der R+V-MietschutzPolice eine eigenständige Versicherung auf den Markt, die private Vermieter von wohnwirtschaftlich genutztem Wohnraum umfassend absichert. Der Versicherungsschutz wird sofort bei bestehenden und bei neuen Mietverhältnissen geboten, auch bei Erstbezug der Wohnung. Er greift dann unmittelbar nach dem ersten Mietrückstand. 

 

Die R+V-MietschutzPolice übernimmt für die versicherte Wohneinheit:

  • Mietrückstände einschl. Nebenkosten, wenn der Mieter nach der Kündigung nicht auszieht, und für die Zeit vor der Kündigung
  • Vorschusszahlungen für Miete und Nebenkosten, noch bevor die Forderungen gerichtlich festgestellt wurden
  • Kosten für die Sanierung, Renovierung und Entrümpelung
  • Schadenersatz für beschädigte, zerstörte oder entwendete Einrichtungs- Gegenstände
  • Mietausfälle für die Zeit der Renovierung aufgrund von Beschädigungen

Nähere Informationen

Sie möchten mehr über die R+V-MietschutzPolice erfahren? Sprechen Sie mit uns! Ihr Kundenberater erläutert Ihnen gerne alle Einzelheiten zur R+V-MietschutzPolice.

Telefon: 04747 9498-0
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