Mitgliederinformation

Satzungsänderungen

Sehr geehrtes Mitglied, 

 

die Vertreter haben in unserer Vertreterversammlung am 17.06.2010 die nachfolgend kenntlich gemachten Änderungen in § 10 Abs. 2 bzw. § 31 Abs. 2 unserer Satzung beschlossen: 

 

§ 10 Abs. 2

Das ausgeschiedene Mitglied hat Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens; für die Auszahlung ist die Zustimmung von Vorstand und Aufsichtsrat erforderlich. … 

 

§ 31 Abs. 2

Eine Mehrheit von drei Vierteln der gültig abgegebenen Stimmen ist insbesondere in folgenden Fällen erforderlich:

h) Aufhebung der Einschränkung des Anspruchs auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens. 

 

Weitere Satzungsänderungen wurden nicht beschlossen. 

 

(Auseinandersetzungsguthaben = Bezeichnung des Geschäftsguthabens nach Beendigung der Mitgliedschaft) 

 

Die beschlossenen Satzungsänderungen stehen im Zusammenhang mit der Stabilisierung der Finanzwelt und dem Regelwerk "Basel III", das die Kriterien für hartes Kernkapital von Banken verändert. Das Kernkapital, zu dem das von den Mitgliedern gehaltene Geschäftsguthaben gehört, bildet eine Grundlage für die Geschäftstätigkeit unserer Kreditgenossenschaft und ist damit von großer Bedeutung. Um diese Bedeutung zu erhalten, sind die vorgestellten Änderungen durch die Vertreter verabschiedet worden. 

 

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Bank gern zur Verfügung. 

 

Beverstedt, den 3. September 2011 

 

Volksbank eG Bremerhaven-Cuxland

Der Vorstand

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