Mehr Unterstützung für mehr Menschen:
Ab Januar 2021 erhöht sich die Wohnungsbauprämie.
Der Staat unterstützt Bausparer bereits seit Jahrzehnten mit der Wohnungsbauprämie (WoP). Vor allem jetzt, in Zeiten niedriger Zinsen, sind die Prämien vom Staat wichtig zum Aufbau von Eigenkapital für die eigenen vier Wände. Ab 2021 steht nun eine Erhöhung der Wohnungsbauprämie an.
Ab Januar 2021 erhöht sich die Wohnungsbauprämie von 8,8 auf 10 Prozent. Alleinstehende erhalten dann bis zu 70 Euro und Verheiratete bzw. Verpartnerte1 bis zu 140 Euro. Auch die Einkommensgrenzen werden angehoben. So können ab 2021 noch mehr Menschen von der Prämie profitieren.
Neu ab 1. Januar 2021 | Bis 31. Dezember 2020 | |||
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Alleinstehend | Verheiratet/Verpartnert1 | Alleinstehend | Verheiratet/Verpartnert1 | |
Jährliche Sparleistung | 700 EUR | 1.400 EUR | 512 Euro | 1.024 EUR |
Höhe der Prämie | 10 % | 10 % | 8,8 % | 8,8 % |
Maximale Prämie | 70 EUR |
140 EUR | 45,06 EUR | 90,11 EUR |
Einkommensgrenzen* | 35.000 EUR |
70.000 EUR |
25.600 EUR |
51.200 EUR |
*zu versteuerndes Einkommen; Bruttolohn kann deutlich höher sein
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Die WoP wird auf geleistete Spareinlagen in Bausparverträgen gewährt. Dabei gelten festgelegte Bedingungen.
Unter die Verwendung zu wohnwirtschaftlichen Zwecken fallen
Mit Schwäbisch Hall ist der Weg zur WoP ganz einfach.
Die Auszahlung der Wohnungsbauprämie erfolgt zeitgleich mit der Auszahlung der Bausparsumme. Der genaue Zeitpunkt hängt davon ab, wann der Vertrag abgeschlossen wurde: