Die Adventszeit mit Nikolaustag und Weihnachten steht bevor: das ist auch eine Zeit der Geschenke. Und wir haben schon heute ein ganz besonderes Geschenk für euch "im Sack" und möchten euch richtig glücklich machen!
Gewinnt ein VRmobil
für euren Herzensverein
Gutes tun mit wenig Aufwand
Die Idee
Uns als Volksbank liegen soziale Projekte am Herzen und deshalb wollen wir euren so wichtigen Einsatz in unserer Region unterstützen. Ihr habt jetzt die Chance ein VRmobil (VW Polo Life #viertürer) für eure soziale oder kulturelle Einrichtung zu gewinnen!
Unser Projekt „VRmobil“ ist eine gemeinsame Aktion der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken in Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen Gewinnsparvereinen. Mit Geldern aus dem Reinertrag des Gewinnsparens werden gemeinnützige Institutionen in der Region unterstützt.
Bewerbt euch ganz einfach über unser Bewerbungsformular, gerne per Text und Foto, stellt uns eure (soziale) Einrichtung vor und wofür ihr das VRmobil einsetzen würdet. Einsendeschluss ist der 6. Dezember 2024 um 12:00 Uhr. Eine Jury entscheidet dann, welche Einrichtung das VRmobil gewinnt. Sollten viele gleichwertig gute Projekte eingereicht werden, wird unter den Bewerbern ausgelost.
Die Fahrzeugübergabe erfolgt im Frühjahr 2025 in einer zentralen Übergabeveranstaltung in der VW-Autostadt (initiiert von der Gewinnspargemeinschaft sowie des VRmobil-Teams).
Folgende Einrichtungen konnten wir in den vergangenen Jahren bereits mit einem VRmobil unterstützen:
- Diakoniestation des Ev.-luth. Kirchenkreises Bremervörde-Zeven gGmbH
- Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Bremervörde e. V.
- Hospizverein Loxstedt e. V.
- Bürger helfen Bürgern e. V. Verein zur Förderung Bürgerschaftlichen Engagements in Loxstedt
- Diakonie-Sozialstation Tarmstedt gGmbH
Wir freuen uns auf die Bewerbungen für euren Herzensverein!
Teilnahmebedingungen:
Bewerben können sich alle sozialen und kulturellen Einrichtungen aus den Landkreisen Cuxhaven und Rotenburg-Wümme, die nach Abgabenordnung, Abschnitt 3: Steuerbegünstigte Zwecke, §§ 51 – 54, förderungswürdig sind. Wichtig ist die Gemeinnützigkeit. Außerdem müssen die aktuelle Vereinssatzung sowie der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamtes vorgelegt werden. Hinweis: Städte, Gemeinden bzw. Kommunen können nicht berücksichtigt werden.