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Früh vorsorgen mit staatlicher Unterstützung

Frühstart-Rente

Nach dem aktuellen Gesetzentwurf startet die Frühstart-Rente bei privaten Anbietern zum 1. Januar 2027. Für den Geburtsjahrgang 2020 ist die Förderung rückwirkend für das Jahr 2026 vorgesehen. Ab 2027 soll jährlich ein weiterer Geburtsjahrgang hinzukommen.

Die Frühstart-Rente ist ein zentrales Vorhaben aus dem aktuellen Koalitionsvertrag und soll Eltern dabei unterstützen, frühzeitig für die Altersvorsorge ihrer Kinder  ab dem 6. Lebensjahr vorzusorgen. Mit einem staatlichen Zuschuss von 10 EUR monatlich will die Bundesregierung einen gezielten Anreiz setzen: Wer früh beginnt, kann langfristig Vermögen aufbauen. Auf dieser Seite erklären wir, wie die Frühstart-Rente funktioniert.

Was ist die Frühstart-Rente?

Die Frühstart-Rente ist nach dem aktuellen Gesetzentwurf ein staatlich gefördertes Modell zur privaten Altersvorsorge für Kinder. Eltern, Erziehungsberechtigte oder gesetzliche Vertreter sollen für Kinder ab Vollendung des 6. Lebensjahres einen förderfähigen Vorsorgevertrag abschließen können. Die staatliche Förderung soll monatlich 10 Euro betragen und in der Regel in einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge fließen. Vorgesehen sind einfache, transparente und digitale Depotmodelle mit einem gesetzlichen Effektivkostendeckel von 1,0 % pro Jahr.

  • Förderung: 10 € monatlich bis zum 18. Lebensjahr. 
  • Zum Start erhält zunächst ausschließlich der Geburtsjahrgang 2020 die Förderung.
  • Für das Jahr 2027 erhält der Jahrgang 2020 eine laufende Förderung sowie der Jahrgang 2021 ab dem sechsten Geburtstag eine Förderung.
  • Start bei privaten Anbietern: 01.01.2027

Die Maßnahme soll Kinder und Jugendliche schon in jungen Jahren für das Thema Altersvorsorge sensibilisieren und helfen, von den langfristigen Renditechancen kapitalgedeckter Anlagen zu profitieren. 
Beim Programmstart profitieren ausschließlich Kinder des Jahrgangs 2020; weitere Jahrgänge kommen schrittweise hinzu.

 

Ab wann soll es die Frühstart-Rente geben?

  • Die Eckpunkte wurden im Dezember 2025 beschlossen; die gesetzliche Umsetzung ist vorgesehen.
  • Ein endgültiges Gesetz liegt noch nicht vor. 
  • Nach dem aktuellen Gesetzentwurf soll die Frühstart-Rente bei privaten Anbietern am 1. Januar 2027 starten.
  • Die Förderung soll rückwirkend zum 01.01.2026 erfolgen – zunächst für Kinder des Geburtsjahrgangs 2020. 
  • Ab 2027 soll jährlich ein weiterer Geburtsjahrgang hinzukommen.

Erst mit Inkrafttreten der Regelungen kann die Förderung genutzt werden. Start der neuen privaten Altersvorsorge insgesamt ist aktuell für den 1. Januar 2027 vorgesehen.

Wer kann einen förderfähigen Vertrag für die Frühstart-Rente abschließen?

Nach dem aktuellen Gesetzentwurf sollen insbesondere Eltern, Erziehungsberechtigte oder gesetzliche Vertreter einen förderfähigen Vertrag für das Kind abschließen können:

Eltern oder gesetzliche Vertreter mit Wohnsitz in Deutschland.

Personen, die für das Kind einen förderfähigen Vorsorgevertrag abschließen.

Je nach Ausgestaltung des Gesetzes möglicherweise auch andere Sorgeberechtigte oder Verwandte.

Voraussetzungen für die Förderung

Nach dem aktuellen Gesetzentwurf gelten insbesondere folgende Voraussetzungen:

  • Das Kind hat seinen ersten Wohnsitz in Deutschland.
  • Die Anspruchsvoraussetzungen sollen vollautomatisch über Daten der Finanzverwaltung geprüft werden; gesonderte Nachweise der Eltern sollen grundsätzlich nicht erforderlich sein.
  • Die Förderung soll nur für einen förderfähigen Vertrag gewährt werden. Bestehen mehrere Verträge, soll der zuerst geschlossene Vertrag Vorrang haben; spätere Förderanträge würden abgewiesen.
  • Vorgesehen ist die Förderung grundsätzlich über zertifizierte Standarddepot-Verträge Altersvorsorge.
  • Das angesparte Vermögen soll streng der Altersvorsorge dienen; eine Auszahlung soll frühestens ab dem 65. Lebensjahr möglich sein.

So funktioniert die Förderung

Nach dem aktuellen Gesetzentwurf soll der Staat monatlich 10 Euro pro Kind in einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag einzahlen. Eine separate Antragstellung durch die Eltern soll nicht erforderlich sein: Mit Abschluss des Vertrags soll der Anbieter die Förderung automatisch bei der zentralen Stelle (ZfA) beantragen. Die Förderung soll nur auf einen Vertrag fließen; maßgeblich wäre grundsätzlich der zuerst geschlossene Vertrag. 
Die staatlichen Einzahlungen erfolgen über 12 Jahre (vom 6. bis zum 18. Lebensjahr). Nach dem 18. Lebensjahr können die Depots durch private Einzahlungen weiter bespart werden, sodass ein zusätzlicher individueller Vorsorgebaustein zur gesetzlichen Rente entsteht. Zusätzlich zur staatlichen Förderung sollen private Zuzahlungen möglich sein. Diese sollen zusammen auf insgesamt 6.840 Euro pro Kalenderjahr begrenzt sein. Das angesparte Kapital ist vor staatlichem Zugriff geschützt und wird erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze (derzeit 67 Jahre) ausgezahlt. Ein vorzeitiger Zugriff ist nicht möglich. Die Erträge aus dem Depot bleiben bis zum Renteneintritt steuerfrei. 
Falls Eltern kein Depot eröffnen, ist eine kollektive staatliche Auffanglösung vorgesehen.

 

Beratung und Kosten

Nach dem aktuellen Gesetzentwurf soll für Standarddepot-Verträge keine Beratungspflicht bestehen. Der Fokus liegt auf einfachen, transparenten und digitalen Vorsorgelösungen.
 
Für zertifizierte Standarddepot-Verträge sieht der aktuelle Gesetzentwurf einen Effektivkostendeckel von 1,0 % pro Jahr vor. Bis zur Volljährigkeit des Kindes sollen keine Abschluss- und Vertriebskosten anfallen. Das gilt nach dem Entwurf auch bei einem Anbieterwechsel. Drittkosten, etwa für Kapitalanlage, Abwicklung oder Verwahrung, können im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gegebenenfalls erhoben werden.

 

So könnte der Ablauf aussehen

Die Eltern schließen einen Vertrag für ein förderfähiges Altersvorsorge-Produkt für ihr Kind ab.

Wir kümmern uns um alles Weitere.

Die Förderung wird monatlich dem Vertrag gutgeschrieben.

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