Was ist die Frühstart-Rente?
Die Frühstart-Rente ist nach dem aktuellen Gesetzentwurf ein staatlich gefördertes Modell zur privaten Altersvorsorge für Kinder. Eltern, Erziehungsberechtigte oder gesetzliche Vertreter sollen für Kinder ab Vollendung des 6. Lebensjahres einen förderfähigen Vorsorgevertrag abschließen können. Die staatliche Förderung soll monatlich 10 Euro betragen und in der Regel in einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge fließen. Vorgesehen sind einfache, transparente und digitale Depotmodelle mit einem gesetzlichen Effektivkostendeckel von 1,0 % pro Jahr.
- Förderung: 10 € monatlich bis zum 18. Lebensjahr.
- Zum Start erhält zunächst ausschließlich der Geburtsjahrgang 2020 die Förderung.
- Für das Jahr 2027 erhält der Jahrgang 2020 eine laufende Förderung sowie der Jahrgang 2021 ab dem sechsten Geburtstag eine Förderung.
- Start bei privaten Anbietern: 01.01.2027
Die Maßnahme soll Kinder und Jugendliche schon in jungen Jahren für das Thema Altersvorsorge sensibilisieren und helfen, von den langfristigen Renditechancen kapitalgedeckter Anlagen zu profitieren.
Beim Programmstart profitieren ausschließlich Kinder des Jahrgangs 2020; weitere Jahrgänge kommen schrittweise hinzu.
Ab wann soll es die Frühstart-Rente geben?
- Die Eckpunkte wurden im Dezember 2025 beschlossen; die gesetzliche Umsetzung ist vorgesehen.
- Ein endgültiges Gesetz liegt noch nicht vor.
- Nach dem aktuellen Gesetzentwurf soll die Frühstart-Rente bei privaten Anbietern am 1. Januar 2027 starten.
- Die Förderung soll rückwirkend zum 01.01.2026 erfolgen – zunächst für Kinder des Geburtsjahrgangs 2020.
- Ab 2027 soll jährlich ein weiterer Geburtsjahrgang hinzukommen.
Erst mit Inkrafttreten der Regelungen kann die Förderung genutzt werden. Start der neuen privaten Altersvorsorge insgesamt ist aktuell für den 1. Januar 2027 vorgesehen.