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Früh vorsorgen mit staatlicher Unterstützung

Frühstart-Rente

Umsetzung gesetzlich geplant ab 2026, Start der neuen privaten Altersvorsorge ab 2027; Förderung rückwirkend für 2026 vorgesehen

Die Frühstart-Rente ist ein zentrales Vorhaben aus dem aktuellen Koalitionsvertrag und soll Eltern dabei unterstützen, frühzeitig für die Altersvorsorge ihrer Kinder  ab dem 6. Lebensjahr vorzusorgen. Mit einem staatlichen Zuschuss von 10 EUR monatlich will die Bundesregierung einen gezielten Anreiz setzen: Wer früh beginnt, kann langfristig Vermögen aufbauen. Auf dieser Seite erklären wir, wie die Frühstart-Rente funktioniert.

Was ist die Frühstart-Rente?

Die Frühstart-Rente ist ein geplantes Förderinstrument, mit dem der Staat die frühzeitige private Altersvorsorge für Kinder unterstützen will: Eltern, Erziehungsberechtigte oder gesetzliche Vertreter können demnach einen Altersvorsorgevertrag für ihre Kinder ab Vollendung des 6. Lebensjahres abschließen – und erhalten dafür eine monatliche Förderung von 10 EUR vom Staat. Dieses Geld fließt in ein „individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot“.

  • Förderung: 10 € monatlich bis zum 18. Lebensjahr. 
  • Zum Start erhält zunächst ausschließlich der Geburtsjahrgang 2020 die Förderung. 

Die Maßnahme soll Kinder und Jugendliche schon in jungen Jahren für das Thema Altersvorsorge sensibilisieren und helfen, von den langfristigen Renditechancen kapitalgedeckter Anlagen zu profitieren. 

Beim Programmstart profitieren ausschließlich Kinder des Jahrgangs 2020; weitere Jahrgänge kommen schrittweise hinzu.

 

Ab wann soll es die Frühstart-Rente geben?

  •  Die Eckpunkte wurden im Dezember 2025 beschlossen; die gesetzliche Umsetzung ist vorgesehen.
  •  Ein endgültiges Gesetz liegt noch nicht vor. 
  • Die Förderung soll rückwirkend zum 01.01.2026 erfolgen – zunächst für Kinder des Geburtsjahrgangs 2020. 

Erst mit Inkrafttreten der Regelungen kann die Förderung beantragt und genutzt werden. Start der neuen privaten Altersvorsorge insgesamt ist aktuell für 2027 vorgesehen.
 

Wer kann die Frühstart-Rente beantragen?

Nach dem aktuellen Stand der politischen Planung richtet sich die Frühstart-Rente an Eltern bzw. Erziehungsberechtigte. Diese können die Förderung für ihre minderjährigen Kinder beantragen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. 

Antragsberechtigt sind voraussichtlich:

Eltern oder gesetzliche Vertreter mit Wohnsitz in Deutschland.

Personen, die für das Kind einen förderfähigen Vorsorgevertrag abschließen.

Je nach Ausgestaltung des Gesetzes möglicherweise auch andere Sorgeberechtigte oder Verwandte.

Voraussetzungen für die Förderung

Die konkreten Förderkriterien sind noch nicht gesetzlich finalisiert. Hinweise aus aktuellen Beschlüssen:

  • Das Kind muss minderjährig sein und in Deutschland leben. Begünstigt sind voraussichtlich Kinder, die Bildungseinrichtungen in Deutschland besuchen. Zum Start begünstigt ist ausschließlich der Jahrgang 2020; künftig jährlich neue Sechsjährige.
  •  Es muss ein Vertrag für ein förderfähiges Altersvorsorge-Produkt abgeschlossen werden. 
  • Die Vertragslaufzeit soll langfristig angelegt sein: Das bedeutet, dass eine Auszahlung frühestens im Rentenalter des Kindes möglich sein soll. 

So funktioniert die Förderung

Der Staat zahlt monatlich 10 EUR pro Kind in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot ein. Der Förderbetrag wird dann vermutlich direkt auf den Altersvorsorgevertrag des Kindes überwiesen – ähnlich wie bei der Riester-Zulage. 

Die staatlichen Einzahlungen erfolgen über 12 Jahre (vom 6. bis zum 18. Lebensjahr). Nach dem 18. Lebensjahr können die Depots durch private Einzahlungen weiter bespart werden, sodass ein zusätzlicher individueller Vorsorgebaustein zur gesetzlichen Rente entsteht. Das angesparte Kapital ist vor staatlichem Zugriff geschützt und wird erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze (derzeit 67 Jahre) ausgezahlt. Ein vorzeitiger Zugriff ist nicht möglich. Die Erträge aus dem Depot bleiben bis zum Renteneintritt steuerfrei. 

Falls Eltern kein Depot eröffnen, ist eine kollektive staatliche Auffanglösung vorgesehen.

 

 

So könnte der Ablauf aussehen

Die Eltern schließen einen Vertrag für ein förderfähiges Altersvorsorge-Produkt für ihr Kind ab.

Wir kümmern uns um alles Weitere.

Die Förderung wird monatlich dem Vertrag gutgeschrieben.

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