Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung ist das zentrale Willensbildungsorgan der Bank. Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Versammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.
Vertreterwahlen – Ihre Stimme zählt!
Das ist gelebte Demokratie: als Mitglied der Volksbank im Elbe-Weser-Dreieck sind Sie Teilhaber Ihrer Bank. Alle vier Jahre werden aus den Reihen der Mitglieder die Vertreter der Volksbank im Elbe-Weser-Dreieck neu gewählt. Nach der erfolgreichen Fusion in diesem Jahr steht nun die Wahl zur gemeinsamen Vertreterversammlung an und gibt unseren Mitgliedern die Möglichkeit, die Geschicke ihrer Volksbank mitzubestimmen. Die Vertreterversammlung kommt einmal im Jahr zusammen, um beispielsweise den Jahresabschluss festzustellen sowie Vorstand und Aufsichtsrat zu entlasten.